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Ratgeber · Für Lehrbetriebe

Checkliste für deinen ersten Lernenden: von der Bildungsbewilligung bis zu den ersten Wochen

Wer zum ersten Mal ausbildet, hat viele Fragen auf einmal: Darf mein Betrieb das, wer muss den Berufsbildnerkurs machen, was gehört in den Lehrvertrag? Diese Checkliste ordnet alles in sieben Etappen, von der Bildungsbewilligung bis zu den ersten Wochen mit deinem Lernenden. Die Beispiele stammen aus dem Kanton Zürich.

  • 8 Minuten Lesezeit
  • Aktualisiert am 26.10.2026

Der Weg zum ersten Lernenden im Überblick

Zwischen der Idee „wir bilden aus“ und dem ersten Arbeitstag deines Lernenden liegen meist viele Monate. Die meisten Schritte erledigst du nur einmal. Beim zweiten Lernenden geht es deutlich schneller. Dein wichtigster Ansprechpartner ist das Berufsbildungsamt deines Kantons, im Kanton Zürich das Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA). Für die Inhalte des Berufs ist der Berufsverband zuständig, also die Organisation der Arbeitswelt (OdA).

  1. Bildungsbewilligung beantragen Beim Kanton das Gesuch einreichen und den Betriebsbesuch abwarten.
  2. Berufsbildnerin oder Berufsbildner bestimmen Festlegen, wer ausbildet, und den Berufsbildnerkurs nachweisen.
  3. Lehre planen Aus dem Bildungsplan des Berufs einen Plan für deinen Betrieb machen.
  4. Lernende finden Lehrstelle im LENA erfassen, Schnupperlehren anbieten, auswählen.
  5. Lehrvertrag abschliessen Vertrag aufsetzen, unterschreiben lassen und beim Kanton einreichen.
  6. Start vorbereiten Versicherungen, Arbeitsplatz, Berufsfachschule und üK organisieren.
  7. Erster Tag und erste Wochen Gut ankommen lassen und die Probezeit bewusst nutzen.

Die Voraussetzungen und Rechtsgrundlagen erklärt der Ratgeber Lehrbetrieb werden ausführlich. Hier geht es darum, nichts zu vergessen. Die Häkchen speichert nur dein Browser, so kannst du später weitermachen.

1. Bildungsbewilligung beantragen

Ohne kantonale Bildungsbewilligung genehmigt der Kanton keinen Lehrvertrag. Im Kanton Zürich reichst du das Gesuch bei der Abteilung Betriebliche Bildung des MBA ein. Danach besucht eine Berufsinspektorin oder ein Berufsinspektor deinen Betrieb.

Für einige Berufe verlangt das MBA zusätzliche Unterlagen. Angaben zu Gebühren oder Bearbeitungsdauer macht der Kanton auf seiner Seite nicht. Fang deshalb früh an. Fragen beantwortet das MBA unter Telefon 043 259 77 00 oder lehraufsicht@mba.zh.ch.

2. Berufsbildnerin oder Berufsbildner bestimmen

Als Inhaberin oder Inhaber musst du nicht selbst ausbilden. Du bestimmst eine Person im Betrieb, die die Bildung der Lernenden verantwortet. Die Anforderungen stehen in Art. 44 der Berufsbildungsverordnung (BBV): ein EFZ oder eine gleichwertige Qualifikation im Fachgebiet, zwei Jahre berufliche Praxis und eine berufspädagogische Qualifikation.

Der Berufsbildungsfonds Zürich zahlt CHF 250 an den Berufsbildnerkurs, der Betrag wird direkt beim Anbieter abgezogen. Wie der Kurs abläuft und welche Anbieter es gibt, steht im Ratgeber Berufsbildnerkurs.

3. Die Lehre planen

Für jeden Beruf gibt es eine Bildungsverordnung des Bundes und einen Bildungsplan der OdA. Der Bildungsplan beschreibt die Handlungskompetenzen und welcher Lernort was vermittelt: Lehrbetrieb, Berufsfachschule und überbetriebliche Kurse (üK). Daraus machst du einen Plan für deinen Betrieb. Vorlagen dafür findest du beim Berufsverband und auf berufsbildung.ch.

Den Bildungsbericht füllst du in den meisten Berufen mindestens einmal pro Semester aus und besprichst ihn mit deinem Lernenden. Er ist das wichtigste Werkzeug, um früh zu merken, wo es hakt.

4. Den passenden Lernenden finden

Jugendliche bewerben sich meist ein Jahr vor Lehrbeginn. Für einen Start im August werden Lehrstellen ab August des Vorjahres im Lehrstellennachweis LENA aufgeschaltet. Den Ausschlag gibt oft die Schnupperlehre. Mehr Wege stehen im Ratgeber Lernende finden, eine Vorlage für dein Inserat unter Lehrstelleninserat.

Jimmy startet in der Schweiz mit einem Pilot. Jugendliche legen dort ein Profil an und bewerben sich ohne Motivationsschreiben. Das ist ein zusätzlicher Kanal neben LENA und Schnupperlehre, kein Ersatz dafür.

5. Lehrvertrag abschliessen

Der Lehrvertrag ist schriftlich, befristet und für alle Lehren standardisiert. Das Formular gibt es auf berufsbildung.ch. Er muss vor Lehrbeginn unterschrieben und vom Kanton genehmigt sein. Im Kanton Zürich reichst du ihn digital über das Lehrbetriebsportal (LB-Services) oder per Post in drei Exemplaren ein. Handschriftliche Verträge nimmt das MBA nicht mehr an.

Eine allgemeine ärztliche Untersuchung vor Lehrbeginn verlangt das Gesetz nicht. Ein ärztliches Zeugnis brauchst du zum Beispiel, wenn Jugendliche dauernd oder regelmässig in der Nacht arbeiten sollen (Wegleitung zur ArGV 5). Einzelne Berufe verlangen eigene Abklärungen. Was in den Vertrag gehört, erklärt der Ratgeber Lehrvertrag.

6. Den Start vorbereiten

In den Wochen vor Lehrbeginn geht es um das Organisatorische. Steht das, kannst du dich am ersten Tag ganz um deinen Lernenden kümmern.

Im Kanton Zürich erfolgt die Anmeldung an der Berufsfachschule automatisch mit dem Abschluss des Lehrvertrags. Welche Schule zuständig ist, steht im Schulortsverzeichnis auf der Seite des Kantons zur Berufsfachschule. Die üK verantworten die Berufs- und Branchenverbände. Frag dort nach, wie die Anmeldung in deinem Beruf läuft.

Zeit für Berufsfachschule, üK und QV gibst du ohne Lohnabzug frei (Art. 345a OR). Mit welchen Kosten du insgesamt rechnen musst und welche Beiträge es gibt, zeigen Was kostet ein Lernender? und Förderung für Lehrbetriebe.

7. Der erste Tag und die ersten Wochen

Der erste Eindruck prägt, wie sich dein Lernender in den nächsten Jahren im Betrieb fühlt. Plane den Tag so, dass er nicht nebenher läuft. Eine feste Ansprechperson, ein Rundgang und eine erste echte Aufgabe wirken mehr als jede Mappe.

Für Lernende unter 18 gelten besondere Regeln. Die wichtigsten aus den FAQ des SECO zum Jugendarbeitsschutz:

ThemaRegel
Arbeitszeit pro Taghöchstens 9 Stunden und nicht länger als die übrigen Mitarbeitenden
Ruhezeitmindestens 12 Stunden am Stück
Abendunter 16 bis 20 Uhr, ab 16 bis 22 Uhr, vor Schul- und üK-Tagen bis 20 Uhr
Überzeitwährend der beruflichen Grundbildung verboten, ausser bei einer Betriebsstörung durch höhere Gewalt
Gefährliche Arbeitengrundsätzlich verboten, Ausnahmen nur im Rahmen des Bildungsplans

Wie du deinen Lernenden gut durch Probezeit und Lehre bringst, steht im Ratgeber Lehrabbruch verhindern. Den ganzen Weg mit allen Stationen zeigt die Seite Dein erster Lernender.

Diese Checkliste ersetzt keine Rechtsberatung. Die Beispiele stammen aus dem Kanton Zürich. Was in deinem Kanton und Beruf genau gilt, weiss das kantonale Berufsbildungsamt oder dein Berufsverband.

Häufige Fragen

Wie früh sollte ich mit der Planung anfangen?

Am besten gut ein Jahr vor dem gewünschten Lehrbeginn. Lehrstellen für einen Start im August werden ab August des Vorjahres ausgeschrieben, und bis dahin brauchst du die Bildungsbewilligung. Plane auch Zeit für den Berufsbildnerkurs ein, falls im Betrieb noch niemand ihn hat.

Muss ich meinen Lernenden an der Berufsfachschule anmelden?

Im Kanton Zürich nicht separat. Die Anmeldung an der Berufsfachschule erfolgt automatisch mit dem Abschluss des Lehrvertrags. Welche Schule zuständig ist, steht im Schulortsverzeichnis des Kantons. In anderen Kantonen fragst du beim Berufsbildungsamt nach.

Braucht mein Lernender ein ärztliches Zeugnis?

Nicht allgemein. Ein ärztliches Zeugnis verlangt die Jugendarbeitsschutzverordnung zum Beispiel bei dauernder oder regelmässiger Nachtarbeit von Jugendlichen. Einzelne Berufe oder Betriebe verlangen eigene Abklärungen. Was für deinen Beruf gilt, weiss der Berufsverband.

Wer genehmigt den Lehrvertrag?

Der Kanton. Im Kanton Zürich prüft das Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA) den Vertrag. Du reichst ihn digital über das Lehrbetriebsportal oder per Post in drei Exemplaren ein. In der Hochsaison kann die Prüfung bis zu acht Wochen dauern.

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