Der Förder-Check: drei Fragen
Beantworte die Fragen, die du beantworten kannst. Die Karten darunter passen sich sofort an. Jede Karte sagt dir, worum es geht, wie hoch der Beitrag laut amtlicher Angabe ist, wer entscheidet und wo du mehr erfährst. Die Beträge gelten für den Kanton Zürich.
Förder-Check für Lehrbetriebe
Welche Unterstützung kann dein Betrieb bekommen?
Beantworte, was du weisst. Jede Frage ist freiwillig, und deine Antworten bleiben in diesem Fenster.
Kein Entscheid, nur ein Wegweiser. Der Check zeigt, was für deinen Betrieb infrage kommen kann. Ob und wie viel, entscheidet allein die zuständige Stelle. Prüf es dort mit dem Link auf der Karte.
8 Angebote, die für Lehrbetriebe infrage kommen können
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Beiträge an überbetriebliche Kurse
Der kantonale Berufsbildungsfonds zahlt Lehrbetrieben einen Beitrag an die überbetrieblichen Kurse ihrer Lernenden. Gespeist wird er von Arbeitgebern, die nicht ausbilden. Lehrbetriebe selbst zahlen nichts ein.
Höhe und Stand: Pauschale von rund 20 % der Vollkosten, CHF 30 bis 110 pro Kurstag und lernende Person (Kanton Zürich, Stand 2026).
Ob und wie viel, entscheidet: Berufsbildungsfonds des Kantons Zürich
Berufsbildungsfonds Kanton Zürich -
Beitrag an das Qualifikationsverfahren
Findet die praktische Abschlussprüfung deiner Lernenden im eigenen Betrieb statt, gibt es aus dem Berufsbildungsfonds eine Pauschale für Raum und Material.
Höhe und Stand: CHF 450 pro praktischem Qualifikationsverfahren im eigenen Betrieb (Kanton Zürich, Stand 2026).
Ob und wie viel, entscheidet: Berufsbildungsfonds des Kantons Zürich
Berufsbildungsfonds Kanton Zürich -
Beitrag an den Berufsbildnerkurs
Wer Lernende betreut, braucht eine berufspädagogische Qualifikation, meist den Berufsbildnerkurs mit 40 Kursstunden. Der Berufsbildungsfonds zahlt einen Teil der Kurskosten.
Höhe und Stand: CHF 250, direkt vom Kursanbieter abgezogen (Kanton Zürich, Stand 2026).
Ob und wie viel, entscheidet: Berufsbildungsfonds des Kantons Zürich über den Kursanbieter
Berufsbildungsfonds Kanton Zürich -
Berufsbildungsfonds deiner Branche
Viele Branchen haben einen eigenen Berufsbildungsfonds, den der Bund für allgemeinverbindlich erklären kann. Er finanziert etwa Kurse, Prüfungen oder Werbung für die Berufe der Branche.
Ob und wie viel, entscheidet: Der Berufsverband deiner Branche
Art. 60 Berufsbildungsgesetz -
Lehrbetriebsverbund
Kann dein Betrieb nicht alle Inhalte des Bildungsplans vermitteln, bildest du im Verbund mit anderen Betrieben aus. Eine Leitorganisation schliesst den Lehrvertrag, sucht die Lernenden und plant, wann sie in welchem Betrieb sind.
Ob und wie viel, entscheidet: Das Berufsbildungsamt deines Kantons und dein Berufsverband
Evaluation Lehrbetriebsverbünde (SBFI) -
Kostenlose Beratung und Coaching
Die Berufsinspektorinnen und Berufsinspektoren des Kantons beraten dich vertraulich bei Fragen zum Lehrvertrag und bei Schwierigkeiten mit Lernenden. Im Kanton Zürich gibt es dazu ein kostenloses Coaching für Lehrbetriebe, etwa zur Auswahl von Lernenden und zur Ausbildungsqualität.
Ob und wie viel, entscheidet: Im Kanton Zürich das Mittelschul- und Berufsbildungsamt (Telefon 043 259 77 00), sonst das Berufsbildungsamt deines Kantons
Beratung und Unterstützung im Kanton Zürich -
Lehrstelle kostenlos ausschreiben
Im Lehrstellennachweis (LENA) erfasst du deine Lehrstelle kostenlos. Sie erscheint dann auf berufsberatung.ch und im Kanton Zürich im Berufswahl-Portal, wo Jugendliche und ihre Lehrpersonen suchen.
Ob und wie viel, entscheidet: Im Kanton Zürich das biz in deiner Region oder das Lehrbetriebsportal
Informationen für Lehrbetriebe im Kanton Zürich -
Lernende über die Integrationsvorlehre
Die Integrationsvorlehre (INVOL) bereitet Geflüchtete und spät Zugewanderte ein Jahr lang auf eine Lehre vor, im Kanton Zürich in zwölf Berufsfeldern. Rund 83 Prozent starten danach direkt eine berufliche Grundbildung. Für Lehrbetriebe ist das ein Weg zu motivierten Lernenden.
Ob und wie viel, entscheidet: Mittelschul- und Berufsbildungsamt des Kantons Zürich
Schulblatt Kanton Zürich zur Integrationsvorlehre
Zu deinen Antworten passt keines der Angebote hier. Frag beim Berufsbildungsamt deines Kantons nach, dort kennt man auch die Angebote deiner Branche.
Beiträge an überbetriebliche Kurse
Der kantonale Berufsbildungsfonds zahlt Lehrbetrieben einen Beitrag an die überbetrieblichen Kurse ihrer Lernenden. Gespeist wird er von Arbeitgebern, die nicht ausbilden. Lehrbetriebe selbst zahlen nichts ein.
Höhe und Stand: Pauschale von rund 20 % der Vollkosten, CHF 30 bis 110 pro Kurstag und lernende Person (Kanton Zürich, Stand 2026).
Zuständig: Berufsbildungsfonds des Kantons Zürich. Arbeitgeber, die nicht ausbilden, zahlen 1 Promille der AHV-Lohnsumme ein. Lehrbetriebe und Mitglieder eines Lehrbetriebsverbunds sind davon befreit.
Mehr: Berufsbildungsfonds Kanton Zürich. Fundstelle: Berufsbildungsfonds Kanton Zürich.
Beitrag an das Qualifikationsverfahren
Findet die praktische Abschlussprüfung deiner Lernenden im eigenen Betrieb statt, gibt es aus dem Berufsbildungsfonds eine Pauschale für Raum und Material.
Höhe und Stand: CHF 450 pro praktischem Qualifikationsverfahren im eigenen Betrieb (Kanton Zürich, Stand 2026).
Zuständig: Berufsbildungsfonds des Kantons Zürich.
Mehr: Berufsbildungsfonds Kanton Zürich. Fundstelle: Berufsbildungsfonds Kanton Zürich.
Beitrag an den Berufsbildnerkurs
Wer Lernende betreut, braucht eine berufspädagogische Qualifikation, meist den Berufsbildnerkurs mit 40 Kursstunden. Der Berufsbildungsfonds zahlt einen Teil der Kurskosten.
Höhe und Stand: CHF 250, direkt vom Kursanbieter abgezogen (Kanton Zürich, Stand 2026).
Zuständig: Berufsbildungsfonds des Kantons Zürich über den Kursanbieter. Die Liste der anerkannten Kursanbieter findest du beim Kanton Zürich.
Mehr: Berufsbildungsfonds Kanton Zürich. Fundstelle: Berufsbildungsfonds Kanton Zürich, Art. 44 BBV.
Berufsbildungsfonds deiner Branche
Viele Branchen haben einen eigenen Berufsbildungsfonds, den der Bund für allgemeinverbindlich erklären kann. Er finanziert etwa Kurse, Prüfungen oder Werbung für die Berufe der Branche.
Zuständig: Der Berufsverband deiner Branche. Wer in einen allgemeinverbindlichen Branchenfonds einzahlt, ist im Kanton Zürich vom kantonalen Fonds befreit.
Mehr: Art. 60 Berufsbildungsgesetz. Fundstelle: Art. 60 BBG.
Lehrbetriebsverbund
Kann dein Betrieb nicht alle Inhalte des Bildungsplans vermitteln, bildest du im Verbund mit anderen Betrieben aus. Eine Leitorganisation schliesst den Lehrvertrag, sucht die Lernenden und plant, wann sie in welchem Betrieb sind.
Zuständig: Das Berufsbildungsamt deines Kantons und dein Berufsverband. Im Kanton Zürich sind Mitglieder eines Lehrbetriebsverbunds von der Abgabe an den Berufsbildungsfonds befreit.
Mehr: Evaluation Lehrbetriebsverbünde (SBFI). Fundstelle: SBFI, Lehrbetriebsverbünde.
Kostenlose Beratung und Coaching
Die Berufsinspektorinnen und Berufsinspektoren des Kantons beraten dich vertraulich bei Fragen zum Lehrvertrag und bei Schwierigkeiten mit Lernenden. Im Kanton Zürich gibt es dazu ein kostenloses Coaching für Lehrbetriebe, etwa zur Auswahl von Lernenden und zur Ausbildungsqualität.
Zuständig: Im Kanton Zürich das Mittelschul- und Berufsbildungsamt (Telefon 043 259 77 00), sonst das Berufsbildungsamt deines Kantons.
Mehr: Beratung und Unterstützung im Kanton Zürich. Fundstelle: Kanton Zürich, Beratung und Unterstützung.
Lehrstelle kostenlos ausschreiben
Im Lehrstellennachweis (LENA) erfasst du deine Lehrstelle kostenlos. Sie erscheint dann auf berufsberatung.ch und im Kanton Zürich im Berufswahl-Portal, wo Jugendliche und ihre Lehrpersonen suchen.
Zuständig: Im Kanton Zürich das biz in deiner Region oder das Lehrbetriebsportal. Lehrstellen für den Lehrbeginn im August werden schon im Sommer des Vorjahres sichtbar. Wer früh erfasst, wird früh gefunden.
Mehr: Informationen für Lehrbetriebe im Kanton Zürich. Fundstelle: Kanton Zürich, Berufslehre für Betriebe.
Lernende über die Integrationsvorlehre
Die Integrationsvorlehre (INVOL) bereitet Geflüchtete und spät Zugewanderte ein Jahr lang auf eine Lehre vor, im Kanton Zürich in zwölf Berufsfeldern. Rund 83 Prozent starten danach direkt eine berufliche Grundbildung. Für Lehrbetriebe ist das ein Weg zu motivierten Lernenden.
Zuständig: Mittelschul- und Berufsbildungsamt des Kantons Zürich.
Mehr: Schulblatt Kanton Zürich zur Integrationsvorlehre. Fundstelle: Schulblatt Kanton Zürich 01/2026.
Lohnt sich das? Ein Blick auf Kosten und Nutzen
Laut der Kosten-Nutzen-Erhebung im Auftrag des Bundes bringen 71 Prozent der Lehrverhältnisse dem Lehrbetrieb einen Nettonutzen, im Schnitt rund CHF 4'500 pro Lehrjahr. Wie sich das je nach Beruf unterscheidet, steht im Ratgeber Was kostet ein Lernender?.
Der nächste Schritt
Du bildest zum ersten Mal aus? Den ganzen Weg von der Bildungsbewilligung bis zum Qualifikationsverfahren zeigt die Roadmap Dein erster Lernender.
Häufige Fragen
Muss mein Betrieb in den Berufsbildungsfonds einzahlen?
Im Kanton Zürich zahlen Arbeitgeber, die nicht ausbilden, 1 Promille ihrer AHV-Lohnsumme ein. Lehrbetriebe, Mitglieder eines Lehrbetriebsverbunds und Betriebe mit einer Lohnsumme unter CHF 250'000 sind befreit, ebenso wer in einen allgemeinverbindlichen Branchenfonds einzahlt.
Wer zahlt die überbetrieblichen Kurse?
Die Kosten tragen Lehrbetrieb und Kanton gemeinsam. Im Kanton Zürich gibt der Berufsbildungsfonds den Lehrbetrieben eine Pauschale von CHF 30 bis 110 pro Kurstag und lernende Person. Vom Lohn der Lernenden darfst du die Kurse nicht abziehen.
Was ist ein Lehrbetriebsverbund?
Mehrere Betriebe bilden gemeinsam aus, weil keiner allein alle Inhalte des Bildungsplans abdecken kann. Eine Leitorganisation schliesst den Lehrvertrag und plant, wann die Lernenden in welchem Betrieb sind.