In der Schweiz darf nur ausbilden, wer eine kantonale Bildungsbewilligung hat. Ohne sie genehmigt der Kanton keinen Lehrvertrag. Der Weg dorthin ist überschaubar: Du wählst den Beruf, bestimmst eine Berufsbildnerin oder einen Berufsbildner und reichst ein Gesuch ein. Danach schaut sich jemand vom Kanton deinen Betrieb an. Wie das im Kanton Zürich abläuft, zeigt dieser Artikel. In anderen Kantonen ist der Ablauf ähnlich, die Formulare und Ansprechpersonen bekommst du beim Berufsbildungsamt deines Kantons.
Die Bildungsbewilligung im Kanton Zürich
Zuständig ist das Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA), Abteilung Betriebliche Bildung. Dort findest du auch die Formulare. So gehst du vor:
- Beruf wählen Überlege, in welchem Beruf du ausbilden willst und ob die Arbeiten, die der Beruf verlangt, bei dir im Alltag vorkommen.
- Berufsbildnerin oder Berufsbildner bestimmen Lege fest, wer im Betrieb für die Lernenden verantwortlich ist. Diese Person muss die Anforderungen weiter unten erfüllen.
- Ausbildung planen Überlege grob, wer den Lernenden wann welche Arbeiten zeigt. Grundlage ist der Bildungsplan des Berufs.
- Gesuch einreichen Fülle das Gesuch um Bildungsbewilligung und das Personalblatt für die Berufsbildungsverantwortlichen aus. Lege das Fähigkeitszeugnis und den Ausweis des Berufsbildnerkurses bei. Je nach Beruf gehört die Deklaration der Schutzmassnahmen für Jugendliche nach ArGV 5 dazu.
- Betriebsbesuch Eine Berufsinspektorin oder ein Berufsinspektor besucht deinen Betrieb und klärt offene Fragen mit dir.
- Bewilligung erhalten Passt alles, erteilt das MBA die Bildungsbewilligung. Jetzt kannst du Lernende suchen und Lehrverträge abschliessen.
Für einige Berufe verlangt das MBA zusätzliche Unterlagen, zum Beispiel für Fachleute Betreuung, Medizinische Praxisassistentinnen, Logistiker, Maler oder Dentalassistentinnen. Was für deinen Beruf gilt, steht auf der Seite des MBA. Angaben zu Gebühren oder zur Bearbeitungsdauer macht der Kanton dort nicht. Plane deshalb genug Zeit ein, bevor du die Lehrstelle ausschreibst.
Fragen beantwortet die Abteilung Betriebliche Bildung direkt: MBA, Ausstellungsstrasse 80, 8090 Zürich, Telefon 043 259 77 00, lehraufsicht@mba.zh.ch.
Wer Berufsbildnerin oder Berufsbildner sein darf
Die Anforderungen stehen in Art. 44 der Berufsbildungsverordnung (BBV) und gelten in der ganzen Schweiz:
- Ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder eine gleichwertige Qualifikation im Fachgebiet der Lernenden.
- Mindestens zwei Jahre berufliche Praxis im Fachgebiet.
- Eine berufspädagogische Qualifikation von 100 Lernstunden. Stattdessen reicht der Berufsbildnerkurs mit 40 Kursstunden und Kursausweis.
Im Kanton Zürich ist der Berufsbildnerkurs mit mindestens 40 Stunden Pflicht. Welche Anbieter es gibt, zeigt die Anbieterliste des Kantons Zürich.
Gut zu wissen: Der Berufsbildungsfonds Zürich zahlt CHF 250 an den Kurs. Der Betrag wird direkt beim Anbieter abgezogen, du musst nichts separat beantragen. Weitere Beiträge für Lehrbetriebe findest du unter Förderung für Lehrbetriebe.
Als Inhaberin oder Inhaber musst du die Lernenden nicht selbst ausbilden. Wichtig ist, dass die verantwortliche Person die Anforderungen erfüllt und im Alltag Zeit für die Lernenden hat.
Bildungsverordnung und Bildungsplan
Für jeden Beruf erlässt der Bund, genauer das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI), eine Bildungsverordnung. Sie regelt unter anderem Dauer und Ziele der Lehre. Den Bildungsplan dazu erarbeiten die Organisationen der Arbeitswelt (OdA), also die Berufs- und Branchenverbände. Er beschreibt die Handlungskompetenzen und welcher Lernort was vermittelt: Lehrbetrieb, Berufsfachschule und überbetriebliche Kurse (üK).
Für dich ist der Bildungsplan das wichtigste Dokument. Daraus leitest du ab, welche Arbeiten deine Lernenden in welchem Lehrjahr lernen. Du bekommst ihn beim Verband deines Berufs. Viele OdA bieten dazu Vorlagen und Hilfsmittel für Lehrbetriebe an.
Wenn dein Betrieb nicht alles abdeckt
Kommen in deinem Betrieb nicht alle Arbeiten vor, die der Bildungsplan verlangt, ist ein Lehrbetriebsverbund eine Möglichkeit. Mehrere Betriebe bilden dann gemeinsam aus. Eine Leitorganisation oder ein Leitbetrieb schliesst den Lehrvertrag ab, rekrutiert die Lernenden und plant, wann sie in welchem Betrieb arbeiten. Im Kanton Zürich sind Mitglieder eines Lehrbetriebsverbunds von der Abgabe an den Berufsbildungsfonds befreit.
Lernende begleiten
Mit dem unterschriebenen und vom Kanton genehmigten Lehrvertrag beginnt die eigentliche Arbeit. Lernende brauchen eine feste Ansprechperson, klare Aufgaben und regelmässige Rückmeldungen. Halte den Ausbildungsstand regelmässig im Bildungsbericht fest und besprich ihn mit deinen Lernenden. So merkst du früh, wo es hakt, und kannst gemeinsam gegensteuern.
Hilfe vom Kanton
Bei Schwierigkeiten musst du nicht allein eine Lösung finden. Die Berufsinspektorinnen und Berufsinspektoren des MBA beraten Lehrbetriebe und Lernende vertraulich, etwa bei Fragen zum Vertrag, bei Konflikten oder nach einer nicht bestandenen Prüfung. Zusätzlich bietet das MBA ein kostenloses Coaching für Lehrbetriebe an, zum Beispiel zur Qualität der Ausbildung oder zur Auswahl von Lernenden. Mehr dazu auf der Seite Beratung und Unterstützung.
Jugendschutz und Arbeitszeit
Für Lernende unter 18 gelten besondere Regeln. Die wichtigsten aus den FAQ des SECO zum Jugendarbeitsschutz und aus dem Obligationenrecht (Art. 345a OR):
| Thema | Regel |
|---|---|
| Arbeitszeit pro Tag | höchstens 9 Stunden und nicht länger als die übrigen Mitarbeitenden, innerhalb von 12 Stunden inklusive Pausen |
| Ruhezeit | mindestens 12 Stunden am Stück |
| Überzeit | während der beruflichen Grundbildung verboten, ausser bei einer Betriebsstörung durch höhere Gewalt |
| Nacht- und Sonntagsarbeit | grundsätzlich verboten, Ausnahmen nur gemäss Bildungsverordnung oder mit Bewilligung |
| Ferien | mindestens 5 Wochen pro Lehrjahr bis zum vollendeten 20. Altersjahr |
| Berufsfachschule, üK, QV | freigeben ohne Lohnabzug |
Gefährliche Arbeiten sind für Jugendliche grundsätzlich verboten. In der Grundbildung sind Ausnahmen ab 15 Jahren möglich, wenn die begleitenden Massnahmen aus dem Bildungsplan eingehalten werden. Deshalb verlangt das MBA bei manchen Berufen die Deklaration der Schutzmassnahmen schon mit dem Gesuch.
Dieser Überblick ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die Angaben deines kantonalen Berufsbildungsamts. Alle Schritte vom ersten Gedanken bis zum Qualifikationsverfahren findest du auf der Seite Dein erster Lernender. Was eine Lehre kostet und was sie bringt, steht unter Was kostet ein Lernender?
Häufige Fragen
Wer erteilt die Bildungsbewilligung?
Der Kanton. Im Kanton Zürich ist das Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA) zuständig, Abteilung Betriebliche Bildung. In anderen Kantonen wendest du dich an das Berufsbildungsamt deines Kantons.
Muss ich als Inhaber selbst den Berufsbildnerkurs machen?
Nein. Du bestimmst eine Person im Betrieb, die die Bildung verantwortet. Sie braucht ein EFZ oder eine gleichwertige Qualifikation im Fachgebiet, zwei Jahre Berufspraxis und den Berufsbildnerkurs mit 40 Kursstunden.
Was kostet der Berufsbildnerkurs im Kanton Zürich?
Den Preis legt der Kursanbieter fest. Der Berufsbildungsfonds Zürich zahlt CHF 250 daran, der Betrag wird direkt beim Anbieter abgezogen.
Kann ich ausbilden, wenn mein Betrieb nicht alle Inhalte abdeckt?
Ja, zum Beispiel in einem Lehrbetriebsverbund. Mehrere Betriebe bilden dann gemeinsam aus, ein Leitbetrieb oder eine Leitorganisation schliesst den Lehrvertrag ab.