Was der Lehrvertrag ist
Der Lehrvertrag ist ein schriftlicher, befristeter Vertrag zwischen dir und deinem Lehrbetrieb. Er ist für alle Lehren gleich aufgebaut und gilt für die ganze Dauer der Lehre. Er muss vor dem Lehrbeginn von beiden Seiten unterschrieben sein. Danach prüft und genehmigt ihn das kantonale Amt, im Kanton Zürich das Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA). In anderen Kantonen ist es das Berufsbildungsamt deines Kantons.
Erst mit der Genehmigung ist alles offiziell. Du bekommst eine Kopie des genehmigten Vertrags. Bewahre sie gut auf.
Wer unterschreibt
Den Lehrvertrag unterschreiben der Lehrbetrieb und du. Bist du noch nicht 18, unterschreibt zusätzlich deine gesetzliche Vertretung, also meist deine Eltern. Lest den Vertrag darum gemeinsam und in Ruhe durch, bevor ihr unterschreibt. Fragen klärt ihr am besten vorher mit dem Lehrbetrieb.
Was drinsteht
Im Lehrvertrag stehen Beruf und Dauer der Lehre, der Lohn, die Probezeit, die Arbeitszeit und die Ferien. Diese Punkte solltest du genau anschauen:
| Punkt | Was gilt |
|---|---|
| Probezeit | 1 bis 3 Monate. Ohne Abmachung gelten 3 Monate. Ausnahmsweise mit Zustimmung des Kantons bis 6 Monate verlängerbar (Art. 344a OR). |
| Kündigung in der Probezeit | Jederzeit mit 7 Tagen Frist (Art. 346 OR). |
| Lohn | Kein gesetzlicher Mindestlohn. Der Lohn wird im Vertrag abgemacht und steigt jedes Lehrjahr. |
| Ferien | Mindestens 5 Wochen pro Lehrjahr bis zum 20. Geburtstag (Art. 345a OR). |
| Schule, üK und QV | Der Betrieb muss dir die Zeit dafür ohne Lohnabzug freigeben (Art. 345a OR). |
Lohn
Für den Lehrlingslohn gibt es kein Gesetz mit festen Beträgen. Die Berufsverbände geben aber Empfehlungen ab, und die meisten Betriebe halten sich daran. Vergleiche deinen Lohn mit der Empfehlung für deinen Beruf. Infos dazu findest du auf berufsberatung.ch. Der Lohn gehört dir. Deine Eltern dürfen aber einen angemessenen Beitrag an die Lebenskosten verlangen.
Nicht vom Lohn abgezogen werden dürfen die Prämie für die Berufsunfallversicherung und die Kosten für Berufsfachschule, üK und Abschlussprüfung.
Material und Arbeitskleidung
Wer Lehrmittel, Werkzeug oder Arbeitskleidung bezahlt, ist nicht überall gleich geregelt. Schau nach, was im Vertrag steht, und frag nach, wenn nichts dazu drinsteht.
Checkliste vor der Unterschrift
- Beruf, Abschluss (EFZ oder EBA) und Dauer der Lehre stimmen
- Beginn der Lehre und Dauer der Probezeit sind eingetragen
- Lohn für jedes Lehrjahr steht drin und passt zur Empfehlung des Berufsverbands
- Mindestens fünf Wochen Ferien bis zum 20. Geburtstag
- Geregelt ist, wer Lehrmittel, Werkzeug und Arbeitskleidung bezahlt
- Alle haben unterschrieben, bei Minderjährigen auch die Eltern
Wenn es nicht mehr passt
In der Probezeit können beide Seiten den Lehrvertrag mit sieben Tagen Frist kündigen. Nach der Probezeit geht das nicht mehr so einfach. Ein Lehrvertrag kann dann nur aus wichtigen Gründen aufgelöst werden, oder wenn alle Beteiligten einverstanden sind. Auch dabei unterschreibt bei Minderjährigen die gesetzliche Vertretung mit.
Gibt es Probleme im Lehrbetrieb, such dir früh Hilfe. Im Kanton Zürich beraten dich die Berufsinspektorinnen und Berufsinspektoren des MBA vertraulich, egal ob es um den Vertrag, um Schwierigkeiten im Betrieb oder um eine mögliche Auflösung geht. Du erreichst sie unter 043 259 77 00. Mehr dazu auf der Seite Beratung und Unterstützung des Kantons Zürich. In anderen Kantonen hilft dir das Berufsbildungsamt deines Kantons.
Wird dein Lehrvertrag aufgelöst, darfst du im Kanton Zürich die Berufsfachschule noch bis zu drei Monate weiter besuchen. Lass dich im biz beraten, wie es weitergeht.
Für Lehrbetriebe: Lehrvertrag erstellen und einreichen
Lehrverträge darf nur abschliessen, wer eine kantonale Bildungsbewilligung hat. Das Formular für den Lehrvertrag gibt es auf berufsbildung.ch. Im Kanton Zürich reichen Sie den Vertrag so ein:
- Vertrag ausfüllen Nutzen Sie das Formular von berufsbildung.ch. Handschriftlich ausgefüllte Verträge nimmt das MBA nicht mehr an.
- Unterschreiben lassen Lehrbetrieb und lernende Person unterschreiben, bei Minderjährigen zusätzlich die gesetzliche Vertretung.
- Einreichen Digital über das Lehrbetriebsportal (LB-Services) oder per Post in drei Exemplaren an das MBA.
- Genehmigung abwarten In der Hochsaison kann die Prüfung bis zu acht Wochen dauern. Reichen Sie den Vertrag darum früh ein.
Alle Details stehen auf der Seite Lehrvertrag erstellen des Kantons Zürich. Im Lehrbetriebsportal beantragen Sie auch Probezeitverlängerungen oder melden Auflösungen. Wenn Sie zum ersten Mal ausbilden, hilft Ihnen unser Ratgeber Dein erster Lernender.
Häufige Fragen
Wer unterschreibt den Lehrvertrag?
Der Lehrbetrieb und du. Bist du noch nicht volljährig, unterschreibt zusätzlich deine gesetzliche Vertretung, meist deine Eltern. Danach muss das kantonale Amt den Vertrag genehmigen, im Kanton Zürich das Mittelschul- und Berufsbildungsamt.
Wie lange dauert die Probezeit in der Lehre?
Zwischen einem und drei Monaten. Steht nichts im Vertrag, gelten drei Monate. Ausnahmsweise kann sie mit Zustimmung des Kantons auf höchstens sechs Monate verlängert werden.
Wie viele Ferien habe ich in der Lehre?
Bis zu deinem 20. Geburtstag hast du mindestens fünf Wochen Ferien pro Lehrjahr. So steht es im Obligationenrecht.
Kann ich den Lehrvertrag einfach kündigen?
In der Probezeit ja, mit einer Frist von sieben Tagen. Danach kann der Lehrvertrag nur aus wichtigen Gründen aufgelöst werden oder wenn alle Beteiligten einverstanden sind. Hol dir vorher Rat beim Berufsinspektorat.