Wer den Berufsbildnerkurs braucht
Im Lehrbetrieb gibt es zwei Rollen. Der Lehrbetrieb schliesst den Lehrvertrag ab und braucht dafür die kantonale Bildungsbewilligung. Die Berufsbildnerin oder der Berufsbildner ist die Person, die die Bildung der Lernenden im Betrieb verantwortet. Für sie gelten die Anforderungen aus Art. 44 der Berufsbildungsverordnung (BBV):
- Ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder eine gleichwertige Qualifikation im Fachgebiet der Lernenden.
- Mindestens zwei Jahre berufliche Praxis im Fachgebiet.
- Eine berufspädagogische Qualifikation von 100 Lernstunden. Stattdessen reichen 40 Kursstunden mit Kursausweis.
Der dritte Punkt ist der Berufsbildnerkurs. Im Kanton Zürich ist der Kurs mit mindestens 40 Stunden Pflicht. Den Kursausweis legst du dem Gesuch um Bildungsbewilligung bei, zusammen mit dem Personalblatt für die Berufsbildungsverantwortlichen. Plane den Kurs deshalb ein, bevor du die Bewilligung beantragst.
Als Inhaberin oder Inhaber musst du den Kurs nicht selbst besuchen. Oft übernimmt eine erfahrene Fachkraft die Rolle. Im Alltag zeigen Lernenden auch andere Leute im Team etwas. Wichtig ist, dass die verantwortliche Person die Anforderungen erfüllt und Zeit für die Lernenden hat. Welche Voraussetzungen dein Betrieb insgesamt erfüllen muss, steht im Ratgeber Lehrbetrieb werden.
Zwei Varianten: 40 Kursstunden oder 100 Lernstunden
Die berufspädagogische Qualifikation gibt es in zwei Formen. Wie sie im Kanton Zürich umgesetzt werden, regelt die Richtlinie des MBA über die berufspädagogische Qualifikation, gültig seit 1. April 2026.
| Kurs mit 40 Kursstunden | Bildungsgang mit 100 Lernstunden | |
|---|---|---|
| Abschluss | Kursausweis, vom MBA mitunterzeichnet | Diplom, vom MBA mitunterzeichnet |
| Form | Lektionen von 45 bis 60 Minuten, vor Ort oder als Mischung aus Präsenz und online | mindestens 20 Lernstunden Kontaktunterricht, mindestens 10 begleitete Praxis, mindestens 10 Qualifikationsverfahren, der Rest Selbststudium |
| Zeitraum | wochenweise am Stück oder verteilt auf mindestens Halbtage, innerhalb von höchstens sechs Monaten | je nach Anbieter |
| Passt für | die meisten Lehrbetriebe | wer sich vertieft mit Berufsbildung beschäftigen will |
Für die allermeisten Betriebe ist der Kurs mit 40 Kursstunden der richtige Weg. Er reicht als Nachweis für die Bildungsbewilligung. Bei Kursen mit Online-Anteil verlangt der Kanton Zürich mindestens 24 Kursstunden vor Ort, höchstens 16 dürfen online stattfinden. Der erste und der letzte Kurstag finden in der Regel vor Ort statt.
Was im Kurs vorkommt
Grundlage ist der Rahmenlehrplan des Bundes für Berufsbildnerinnen und Berufsbildner in Lehrbetrieben. Der Kanton Zürich hat daraus ein Bildungsprogramm gemacht. Es teilt die 40 Kursstunden auf vier Bildungsziele auf:
- Umgang mit Lernenden als Interaktionsprozess gestalten (12 Kursstunden) Lehrbeginn vorbereiten, Gespräche führen, Probleme früh erkennen und Lernende in ihrer Selbstständigkeit fördern.
- Planung und Umsetzung der betrieblichen Bildung (12 Kursstunden) Bildungsplan lesen, den Bildungsverlauf planen, klare Ziele setzen, Arbeiten zeigen und erklären, Ergebnisse überprüfen.
- Lernende auswählen, fördern und beurteilen (8 Kursstunden) Anforderungsprofil festlegen, Schnupperlehre und Gespräche als Auswahl nutzen, Bildungsbericht und Lerndokumentation.
- Rahmenbedingungen der Berufsbildung (8 Kursstunden) Gesetzliche Grundlagen, Lehrvertrag, Jugendschutz, Zusammenarbeit mit Berufsfachschule, üK und Lehraufsicht.
Im Unterricht arbeiten die Anbieter unter anderem mit dem Handbuch betriebliche Grundbildung des SDBB und mit der Bildungsverordnung und dem Bildungsplan deines Berufs. Bring also ruhig Fragen und Beispiele aus deinem Betrieb mit.
Anbieter und Kosten
Den Kurs führen Anbieter durch, die der Kanton anerkannt hat. Sie brauchen dafür unter anderem ein Qualitätszertifikat und ein vom MBA geprüftes Kurskonzept. Welche Kurse anerkannt sind, zeigt die Anbieterliste des Kantons Zürich. Frag auch bei deinem Berufsverband nach, ob er einen Kurs empfiehlt oder selbst durchführt. Beispiele aus der eigenen Branche machen den Kurs greifbarer.
Den Preis legt der Anbieter fest, vergleiche deshalb die Angebote. Der Berufsbildungsfonds Zürich zahlt CHF 250 an den Kurs, der Betrag wird direkt beim Anbieter abgezogen. Weitere Beiträge für Lehrbetriebe stehen im Ratgeber Förderung für Lehrbetriebe. In anderen Kantonen fragst du beim Berufsbildungsamt nach der Liste der anerkannten Kurse.
Anrechnung bisheriger Ausbildungen
Hast du schon eine pädagogische Ausbildung, etwa als Lehrperson oder aus einer Weiterbildung, kann dir das MBA Teile oder den ganzen Kurs erlassen. Dazu reichst du ein Gesuch mit Kopien deiner Abschlüsse ein. Werden alle vier Bildungsziele angerechnet, bekommst du eine Gleichwertigkeitsanerkennung statt des Kursausweises. Sonst gibt es eine Teildispensation, und du besuchst nur die fehlenden Teile. Das Amt stützt sich dabei auf die Empfehlungen der Konferenz der kantonalen Berufsbildungsämter (SBBK).
Den Kurs neben der Arbeit schaffen
40 Kursstunden am Stück oder verteilt auf Halbtage wollen geplant sein, gerade in kleinen Betrieben. Diese Punkte helfen:
- Du hast geklärt, wer im Betrieb Berufsbildnerin oder Berufsbildner wird.
- EFZ und zwei Jahre Praxis im Fachgebiet sind vorhanden.
- Du hast Anbieter verglichen, auch den Kurs deines Berufsverbands.
- Kursdaten und Arbeitsplan passen zusammen, die Stellvertretung ist geregelt.
- Bildungsverordnung und Bildungsplan deines Berufs liegen bereit.
- Falls du schon eine pädagogische Ausbildung hast, ist die Anrechnung beim MBA angefragt.
Ein Tipp: Nimm eine Aufgabe mit in den Kurs, die dein künftiger Lernender in den ersten Wochen wirklich lernt. Dann übst du im Kurs und bereitest gleichzeitig den Lehrbeginn vor.
Nach dem Kurs
Mit dem Kursausweis reichst du das Gesuch um Bildungsbewilligung beim Kanton ein. Danach besucht dich eine Berufsinspektorin oder ein Berufsinspektor. Was bis zum ersten Arbeitstag noch zu tun ist, steht in der Checkliste für deinen ersten Lernenden, worauf es beim Vertrag ankommt, im Ratgeber Lehrvertrag.
Dieser Überblick ersetzt keine Rechtsberatung. Die Angaben zu Ablauf und Beitrag gelten für den Kanton Zürich. In anderen Kantonen hilft dir das Berufsbildungsamt weiter.
Häufige Fragen
Muss ich als Inhaber selbst den Berufsbildnerkurs machen?
Nein. Es reicht, wenn die Person, die im Betrieb für die Lernenden verantwortlich ist, die Anforderungen nach Art. 44 BBV erfüllt. Das kann eine erfahrene Fachkraft sein.
Wie lange dauert der Berufsbildnerkurs?
Der Kurs umfasst 40 Kursstunden. Im Kanton Zürich finden sie zusammenhängend wochenweise oder verteilt auf mindestens Halbtage statt, innerhalb von höchstens sechs Monaten. Die längere Variante umfasst 100 Lernstunden und schliesst mit einem Diplom ab.
Was kostet der Berufsbildnerkurs?
Den Preis legt der Anbieter fest. Im Kanton Zürich zahlt der Berufsbildungsfonds CHF 250 daran. Der Betrag wird direkt beim Anbieter abgezogen, du musst nichts separat beantragen.
Kann ich mir eine pädagogische Ausbildung anrechnen lassen?
Ja, unter Umständen. Wer eine gleichwertige Bildungsleistung nachweist, kann beim MBA ein Gesuch um Anrechnung stellen. Das Amt stellt dann eine Gleichwertigkeitsanerkennung oder eine Teildispensation aus.