Wie oft Lehrverträge aufgelöst werden
Die Zahlen stammen aus der Auswertung Lehrvertragsauflösung, Wiedereinstieg, Zertifikationsstatus des Bundesamts für Statistik (Ausgabe 2023). Untersucht wurden rund 53 400 Jugendliche, die im Sommer 2018 eine Lehre begonnen haben. Eine Auflösung ist also oft kein endgültiger Abbruch: Die meisten machen weiter, in der Regel in einem anderen Beruf oder Lehrbetrieb. Für deinen Betrieb ist der Lernende trotzdem weg.
Gut zu wissen: Die Wahrscheinlichkeit einer Auflösung nimmt laut BFS mit der Zeit ab. Wer das erste Lehrjahr gut begleitet, verhindert also einen grossen Teil der Abbrüche. Was dich eine Lehre kostet und was sie bringt, steht im Ratgeber Was kostet ein Lernender?
Warum Lehrverhältnisse scheitern
Selten gibt es nur einen Grund. Häufig kommen mehrere Dinge zusammen:
- Falsche Vorstellung vom Beruf: Der Alltag ist anders als gedacht, oder es war gar nicht der Wunschberuf.
- Konflikte im Betrieb: Es knirscht mit der Berufsbildnerin, mit Vorgesetzten oder im Team.
- Zu wenig Lernen: Lernende arbeiten viel mit, lernen aber wenig Neues und fühlen sich als billige Arbeitskraft.
- Probleme in der Berufsfachschule: Schlechte Noten drücken auf die Motivation, auch im Betrieb.
- Persönliche Belastungen: Stress zu Hause, Gesundheit, Geldsorgen oder einfach der grosse Schritt von der Schule in die Arbeitswelt.
Vieles davon kannst du als Lehrbetrieb beeinflussen. Schuldzuweisungen helfen dagegen niemandem.
Vor dem Start: passende Lernende und ehrliche Erwartungen
Ein Teil der Probleme entsteht schon bei der Auswahl. Die Schnupperlehre zeigt beiden Seiten, ob es passt. Sei dabei ehrlich: Wenn der Tag um sechs Uhr beginnt oder es im Winter auf der Baustelle kalt ist, soll dein künftiger Lernender das vorher wissen. Bei Unsicherheit hilft eine zweite Schnupperlehre mehr als ein schnelles Ja.
Zwischen Unterschrift und Lehrbeginn liegen oft viele Monate. Halte in dieser Zeit Kontakt, etwa mit einer Einladung zum Sommerfest oder einer kurzen Nachricht vor dem Start. Wie du bei der Auswahl mehr auf Interesse und Haltung achtest als auf Unterlagen, steht im Ratgeber Bewerbung ohne Motivationsschreiben.
Die ersten Wochen: ein Start mit Plan
Wer sich schnell zurechtfindet und im Team ankommt, fühlt sich eher zugehörig. So kann der Start aussehen:
- Vor dem ersten Tag Schick eine Willkommensnachricht mit Uhrzeit, Treffpunkt, Ansprechperson und dem, was mitzubringen ist.
- Der erste Tag Rundgang, Vorstellung im Team, ein eigener Platz und die Sicherheitsinstruktion vor der ersten Arbeit.
- Die erste Woche Echte, kleine Aufgaben statt Zuschauen. Erkläre den Plan für die Lehre und, falls dein Beruf sie verlangt, wie die Lerndokumentation geführt wird.
- Der erste Monat Ein festes Gespräch: Was läuft gut, was ist schwierig, was brauchst du noch? Danach folgen Gespräche in einem festen Rhythmus.
Begleiten: Gespräche, Bildungsbericht, Berufsfachschule
Eine Ansprechperson neben der Berufsbildnerin
Gib jedem neuen Lernenden eine Gotte oder einen Götti, am besten eine Lernende aus dem zweiten oder dritten Lehrjahr oder eine junge Fachkraft. An sie wendet man sich mit Fragen, die man der Chefin nicht stellen würde. Das stärkt das Gefühl, dazuzugehören.
Der Bildungsbericht als festes Gespräch
In den meisten Berufen hältst du den Bildungsstand mindestens einmal pro Semester im Bildungsbericht fest und besprichst ihn mit deinem Lernenden. Nutze das Gespräch nicht nur für Noten und Leistung. Frag auch, wie es im Team, in der Berufsfachschule und im üK läuft, und vereinbart gemeinsam Ziele für das nächste Semester. Ein Formular für den Bildungsbericht gibt es auf berufsbildung.ch und bei vielen Berufsverbänden.
Berufsfachschule im Blick
Wer in der Schule den Anschluss verliert, verliert schnell auch die Lust. Lass dir die Zeugnisse zeigen, frag nach Prüfungen und halte Kontakt zu den Lehrpersonen. Wird es eng, bieten viele Berufsfachschulen Stützkurse an. Lernende mit einer Beeinträchtigung, etwa einer Legasthenie, haben unter Umständen Anspruch auf einen Nachteilsausgleich.
Die Probezeit richtig nutzen
Die Probezeit dauert ein bis drei Monate. Steht nichts im Vertrag, gelten drei Monate. Vor ihrem Ablauf kann sie ausnahmsweise mit Zustimmung der kantonalen Behörde auf bis zu sechs Monate verlängert werden (Art. 344a OR). Während der Probezeit können beide Seiten jederzeit mit sieben Tagen Frist kündigen (Art. 346 OR).
Nutze die Probezeit zum ehrlichen Hinschauen, nicht zum Abwarten. Führe in der Mitte und kurz vor dem Ende ein Gespräch, halte es schriftlich fest, sprich Probleme offen an und gib die Chance, etwas zu ändern. Bist du unsicher, ob es passt, ist eine Verlängerung oft besser als ein vorschnelles Urteil. Passt es trotz allem nicht, ist eine faire Trennung in der Probezeit für beide Seiten meist besser als ein zähes Jahr.
Frühe Warnsignale und was du dann tust
Achte auf Zeichen wie diese:
- Dein Lernender kommt öfter zu spät oder fehlt, auffällig oft vor oder nach Schultagen.
- Er wird still, stellt keine Fragen mehr und zieht sich aus dem Team zurück.
- Die Lerndokumentation bleibt wochenlang leer.
- Die Noten in der Berufsfachschule rutschen ab.
- Es gibt wiederholt Streit mit einer Kollegin oder einem Vorgesetzten.
- Er erzählt von Schnupperlehren in einem anderen Beruf.
Warte dann nicht ab, sondern sprich es an, unter vier Augen und ohne Vorwürfe. Oft steckt etwas dahinter, das sich lösen lässt. Hol dir früh Unterstützung. Im Kanton Zürich gibt es dafür mehrere kostenlose Angebote, zusammengestellt auf der Seite Beratung und Unterstützung:
- Berufsinspektorat: Die Berufsinspektorinnen und Berufsinspektoren des MBA beraten Lehrbetriebe und Lernende vertraulich, etwa bei Konflikten, Vertragsfragen oder einer drohenden Auflösung.
- Coaching für Lehrbetriebe: Das MBA bietet ein kostenloses Coaching an, zum Beispiel zur Qualität der Lehre, zur Auswahl von Lernenden oder wenn in einem Betrieb oft Verträge aufgelöst werden.
- Coaching für Lernende: Auch für Lernende selbst gibt es ein Coaching beim MBA.
- Begleitung und Mentoring: Angebote wie Lehrbegleitung, Job Caddie oder das Case Management Berufsbildung Netz2 unterstützen Jugendliche, die mehr Hilfe brauchen.
- Berufsfachschule: Die Lehrpersonen sehen deinen Lernenden jede Woche. Ein kurzer Austausch hilft oft mehr als jede Vermutung.
In anderen Kantonen hilft dir das kantonale Berufsbildungsamt weiter.
Wenn es nicht mehr geht: die Lehrvertragsauflösung
Nach der Probezeit kann der Lehrvertrag nur noch im gegenseitigen Einverständnis oder fristlos aus wichtigen Gründen aufgelöst werden (Art. 346 Abs. 2 OR). Das Gesetz nennt als Beispiele, dass der Berufsbildnerin die nötigen Fähigkeiten fehlen, dass die lernende Person nicht geeignet oder gesundheitlich gefährdet ist oder dass sich die Verhältnisse wesentlich verändert haben. Lass dich vorher vom Berufsinspektorat beraten.
- Ein Gespräch mit dem Lernenden und bei Minderjährigen mit der gesetzlichen Vertretung hat stattgefunden.
- Die Auflösung ist schriftlich festgehalten, mit Grund und Termin, bei Einverständnis auf dem kantonalen Formular.
- Die kantonale Behörde ist umgehend informiert (Art. 14 Abs. 4 BBG), im Kanton Zürich über das Lehrbetriebsportal.
- Die üK-Anmeldung ist abgemeldet.
- Lohn, Ferien und Spesen sind sauber abgerechnet.
- Der Lernende bekommt ein Zeugnis (Art. 346a OR).
Lass deinen Lernenden nicht ohne Anschluss gehen. Nach einer Auflösung kann er die Berufsfachschule im Kanton Zürich noch bis zu drei Monate weiter besuchen. Weise ihn auf das biz und auf die Angebote der kantonalen Beratung hin. Deine Lehrstelle kannst du im LENA wieder aufschalten. Wie das geht, steht im Ratgeber Lernende finden.
Häufige Fragen
Wie viele Lehrverträge werden aufgelöst?
Laut Bundesamt für Statistik wurde bei 24 Prozent der Lernenden, die 2018 eine Lehre begonnen haben, der Lehrvertrag vorzeitig aufgelöst. 79 Prozent von ihnen sind wieder in eine berufliche Grundbildung eingestiegen, meist in einem anderen Beruf oder Lehrbetrieb.
Kann ich in der Probezeit einfach kündigen?
Ja. Während der Probezeit können beide Seiten das Lehrverhältnis jederzeit mit einer Frist von sieben Tagen kündigen (Art. 346 Abs. 1 OR). Danach ist eine fristlose Auflösung nur noch aus wichtigen Gründen möglich, sonst nur im gegenseitigen Einverständnis.
Kann ich die Probezeit verlängern?
Ausnahmsweise ja. Vor ihrem Ablauf kann die Probezeit mit Zustimmung der kantonalen Behörde auf bis zu sechs Monate verlängert werden (Art. 344a OR). Im Kanton Zürich geht das über das Lehrbetriebsportal.
Wer hilft, wenn es mit meinem Lernenden schwierig wird?
Die Berufsinspektorinnen und Berufsinspektoren des kantonalen Berufsbildungsamts beraten Lehrbetriebe und Lernende vertraulich. Im Kanton Zürich bietet das MBA ausserdem ein kostenloses Coaching für Lehrbetriebe an.