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Ratgeber · Für Jugendliche

Lehrabbruch vermeiden: was du bei Problemen in der Lehre tun kannst

Fast alle Lernenden haben in der Lehre einmal eine schwierige Phase. Streit im Team, schlechte Noten in der Berufsfachschule oder das Gefühl, im falschen Beruf zu sein. Das heisst nicht, dass du aufgeben musst. Hier erfährst du, worauf du achten solltest, wer dir hilft und was gilt, wenn es wirklich nicht mehr geht.

  • 7 Minuten Lesezeit
  • Aktualisiert am 26.10.2026

Lehrabbruch und Lehrvertragsauflösung

Wenn eine Lehre vor dem Abschluss endet, spricht man in der Schweiz von einer Lehrvertragsauflösung. Umgangssprachlich heisst das oft Lehrabbruch. Das klingt endgültig, ist es aber häufig nicht: Viele Jugendliche beginnen danach eine neue Lehre, im gleichen Beruf in einem anderen Lehrbetrieb oder in einem anderen Beruf.

Trotzdem ist eine Auflösung für dich ein Einschnitt. Du verlierst Zeit, Lohn und manchmal den Anschluss an deine Klasse. Darum lohnt es sich, früh hinzuschauen und Hilfe zu holen, solange sich noch etwas ändern lässt.

Warum Lehren vorzeitig enden

Meist kommen mehrere Dinge zusammen. Häufige Gründe sind:

  • Konflikte: mit der Berufsbildnerin, dem Berufsbildner, der Chefin oder im Team.
  • Falsche Vorstellung vom Beruf: Der Alltag ist anders, als du ihn dir vorgestellt hast.
  • Schule: Die Noten in der Berufsfachschule rutschen ab, und der Druck wächst.
  • Arbeitsbedingungen: lange Tage, viele Hilfsarbeiten, wenig Zeit zum Lernen.
  • Privates: Stress zu Hause, Gesundheit, Geld oder ein langer Arbeitsweg.

Vieles davon lässt sich lösen, wenn es früh auf den Tisch kommt.

Vor dem Start: die richtige Lehrstelle wählen

Ein Teil der Probleme beginnt schon bei der Wahl. Wer den Beruf nur vom Hörensagen kennt, erlebt im Alltag leicht eine Überraschung. Darum ist die Schnupperlehre so wichtig. Frag dort ehrlich nach: Wann beginnt der Arbeitstag? Wie viel ist draussen, wie viel im Büro? Wie gehen die Lernenden mit dem Druck um?

Lies auch den Lehrvertrag genau, bevor du unterschreibst. Lohn, Arbeitszeit, Ferien und Probezeit stehen darin. Worauf du achten solltest, erklärt der Ratgeber Lehrvertrag.

Die Probezeit bewusst nutzen

Jede Lehre beginnt mit einer Probezeit von einem bis drei Monaten. Steht nichts im Vertrag, gelten drei Monate. Mit Zustimmung des Kantons kann sie ausnahmsweise auf höchstens sechs Monate verlängert werden. In der Probezeit können beide Seiten den Lehrvertrag jederzeit mit einer Frist von sieben Tagen kündigen. So steht es in Artikel 344a und Artikel 346 des Obligationenrechts.

Nutze diese Zeit zum ehrlichen Hinschauen. Frag nach, wie du dich machst. Sprich Unklarheiten offen an. Merkst du, dass etwas grundsätzlich nicht passt, ist ein ehrliches Gespräch in der Probezeit besser als ein zähes Jahr.

Warnsignale bei dir selbst

Achte auf solche Zeichen und nimm sie ernst:

  • Du hast am Sonntagabend regelmässig Bauchweh, wenn du an Montag denkst.
  • Du fehlst öfter oder kommst zu spät, auch an Schultagen.
  • Deine Noten in der Berufsfachschule rutschen deutlich ab.
  • Du traust dich nicht mehr, Fragen zu stellen.
  • Es gibt immer wieder Streit mit derselben Person.
  • Du arbeitest regelmässig länger, als du darfst, oder machst fast nur Hilfsarbeiten.
  • Du denkst oft daran, alles hinzuschmeissen.

Wenn mehrere Punkte zutreffen, warte nicht ab. Je früher du etwas sagst, desto mehr Möglichkeiten gibt es.

Deine Rechte als Lernende oder Lernender

Viele Konflikte entstehen, weil Regeln nicht klar sind. Diese Punkte gelten für alle Lehren:

  • Ferien: Bis zu deinem 20. Geburtstag hast du mindestens fünf Wochen Ferien pro Lehrjahr (Artikel 345a OR).
  • Schule und Kurse: Für Berufsfachschule, überbetriebliche Kurse und Prüfungen muss dir der Betrieb freigeben, ohne Lohnabzug.
  • Arbeitszeit: Bis 18 arbeitest du höchstens neun Stunden pro Tag und nicht länger als die anderen im Betrieb. Überzeit ist während der Lehre verboten. Mehr dazu in den Fragen und Antworten des SECO zum Jugendarbeitsschutz.
  • Lohn: Kosten für Berufsfachschule, üK und Abschlussprüfungen dürfen dir nicht vom Lohn abgezogen werden. Mehr dazu unter Lehrlingslohn.

Wer dir hilft

Du musst ein Problem nicht allein lösen. So gehst du am besten vor:

  1. Mit dem Berufsbildner sprechen Bitte um ein Gespräch unter vier Augen. Sag ruhig und konkret, was dich belastet, und mach einen Vorschlag, was helfen könnte.
  2. Eltern und Lehrperson einbeziehen Erzähl zu Hause davon. Bei Problemen in der Schule ist deine Lehrperson an der Berufsfachschule eine gute Anlaufstelle.
  3. Berufsinspektorat anrufen Die Berufsinspektorinnen und Berufsinspektoren beaufsichtigen die Lehrverhältnisse. Sie beraten dich vertraulich, vermitteln bei Konflikten und kennen deine Rechte.
  4. Begleitung holen Für eine längere Unterstützung gibt es Coachings, Mentoring und Beratungsstellen, die dich durch die schwierige Zeit begleiten.

Im Kanton Zürich erreichst du die Lehraufsicht des Mittelschul- und Berufsbildungsamts unter 043 259 77 00 oder lehraufsicht@mba.zh.ch. Welche Person für deinen Beruf zuständig ist, steht auf der Seite Beratung und Unterstützung des Kantons. Dort findest du auch diese Angebote:

  • Coaching für Lernende: vertiefte persönliche Beratung durch das Berufsbildungsamt, etwa wenn dein Lehrvertrag gefährdet ist oder das Qualifikationsverfahren ansteht.
  • kabel: Beratungsstelle rund um die Berufslehre, kostenlos und vertraulich.
  • Job Caddie: Mentoring für Lernende, ebenfalls kostenlos und vertraulich.
  • Lehrbegleitung des SRK: Begleitung bei Problemen in der Lehre.

In anderen Kantonen hilft dir das kantonale Amt für Berufsbildung weiter. Und wenn dir alles zu viel wird, kannst du jederzeit gratis und vertraulich mit Pro Juventute unter 147 sprechen, am Telefon rund um die Uhr oder per Chat.

Wenn es nicht mehr geht: die Lehrvertragsauflösung

Nach der Probezeit kann ein Lehrvertrag nicht einfach gekündigt werden. Er endet vorzeitig nur, wenn beide Seiten einverstanden sind, oder fristlos aus einem wichtigen Grund. Ein wichtiger Grund kann zum Beispiel sein, dass die Ausbildung im Betrieb nicht mehr sichergestellt ist oder dass deine Gesundheit gefährdet ist. Ob das bei dir zutrifft, klärst du mit dem Berufsinspektorat.

  • Die Auflösung ist schriftlich, mit Grund und Datum.
  • Bist du unter 18, unterschreiben deine Eltern mit.
  • Das Berufsbildungsamt wird informiert. Im Kanton Zürich meldet der Lehrbetrieb die Auflösung.
  • Du bekommst ein Arbeitszeugnis und eine Schlussabrechnung.
  • Du informierst Lehrpersonen und Sekretariat der Berufsfachschule.
  • Du klärst mit der Organisation der überbetrieblichen Kurse, wie es mit den üK weitergeht.

Im Kanton Zürich kannst du nach einer Auflösung die Berufsfachschule noch höchstens drei Monate weiter besuchen, wenn das lückenlos und gut vorbereitet passiert. Nutze diese Zeit, um einen neuen Lehrbetrieb zu suchen. Unterschreib eine Auflösung am besten erst, wenn du mit dem Berufsinspektorat gesprochen hast.

So geht es danach weiter

Eine Lehrvertragsauflösung ist nicht das Ende deiner Berufsbildung. Diese Wege stehen dir offen:

  • Gleicher Beruf, anderer Betrieb: Oft kannst du die Lehre in einem anderen Lehrbetrieb fortsetzen. Das Berufsinspektorat hilft dir bei der Klärung.
  • Neuer Beruf: Im biz klärst du, welcher Beruf besser passt, und suchst eine neue Lehrstelle. Vielleicht ist auch eine EBA-Lehre ein guter Neustart.
  • Case Management: Im Kanton Zürich begleitet dich Netz2 über längere Zeit, wenn mehrere Schwierigkeiten zusammenkommen.
  • RAV: Findest du nicht sofort etwas, melde dich beim regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Weitere Möglichkeiten wie Brückenangebote und Motivationssemester findest du unter Keine Lehrstelle gefunden. Wo du offene Lehrstellen findest, auch nach dem offiziellen Lehrbeginn, steht unter Lehrstelle finden.

Häufige Fragen

Kann ich meine Lehre einfach kündigen?

In der Probezeit ja, mit einer Frist von sieben Tagen. Danach endet ein Lehrvertrag nur, wenn beide Seiten einverstanden sind oder ein wichtiger Grund vorliegt. Sprich vorher unbedingt mit der Berufsinspektorin oder dem Berufsinspektor.

Wer hilft mir bei Problemen im Lehrbetrieb?

Zuerst deine Berufsbildnerin oder dein Berufsbildner. Hilft das nicht, berät dich das Berufsinspektorat deines Kantons vertraulich. Im Kanton Zürich gibt es zusätzlich ein Coaching für Lernende und Angebote wie kabel, Job Caddie oder die Lehrbegleitung des SRK.

Darf ich nach einer Lehrvertragsauflösung weiter in die Berufsfachschule?

Im Kanton Zürich kannst du die Berufsfachschule noch höchstens drei Monate weiter besuchen. Das gibt dir Zeit, einen neuen Lehrbetrieb zu suchen. Informier die Schule rechtzeitig.

Kann ich den Lehrbetrieb wechseln, ohne den Beruf zu wechseln?

Oft ja. Findest du einen anderen Lehrbetrieb im gleichen Beruf, kannst du die Lehre dort fortsetzen. Kläre den Wechsel mit dem Berufsinspektorat, bevor du etwas unterschreibst.

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