Grundversicherung: für alle obligatorisch
In der Schweiz muss jede Person, die hier wohnt, eine Grundversicherung bei einer Krankenkasse haben. Das gilt vom ersten Lebenstag an. Du bist also schon versichert, wenn du in die Lehre kommst. Eine Versicherung über die Eltern, bei der Kinder gratis mitlaufen, gibt es nicht: Jede Person hat eine eigene Police und zahlt eine eigene Prämie.
Die Grundversicherung bezahlt bei allen Krankenkassen die gleichen Leistungen, zum Beispiel Arztbesuche, Medikamente auf Rezept und Spitalaufenthalte. Was darüber hinausgeht, etwa Brillen oder Zahnspangen, deckt nur eine freiwillige Zusatzversicherung. Ob du eine brauchst, besprichst du am besten mit deinen Eltern.
Was die Prämie kostet
Die Prämie hängt von deinem Alter ab. Bis 18 zahlst du den günstigeren Kindertarif. Ab 19 gilt bis 25 der Tarif für junge Erwachsene, danach der für Erwachsene. Für 2027 hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) diese mittleren Monatsprämien für die ganze Schweiz veröffentlicht:
| Altersgruppe | Mittlere Prämie 2027 pro Monat |
|---|---|
| Kinder bis 18 | CHF 128.10 |
| Junge Erwachsene von 19 bis 25 | CHF 338.80 |
| Erwachsene ab 26 | CHF 487.60 |
Das sind Durchschnittswerte. Deine echte Prämie hängt von der Krankenkasse, deinem Wohnort, der Franchise und dem Versicherungsmodell ab, zum Beispiel einem Hausarztmodell. Die Prämien aller Krankenkassen kannst du im amtlichen Prämienrechner priminfo.ch des BAG vergleichen.
Wichtig: Wirst du während der Lehre 19, steigt deine Prämie deutlich, oft auf mehr als das Doppelte. Plant das in der Familie früh ein.
Franchise und Selbstbehalt
Neben der Prämie zahlst du einen Teil deiner Arzt- und Spitalkosten selbst. Das nennt man Kostenbeteiligung. Sie besteht aus zwei Teilen:
- Franchise: Bis zu diesem Betrag zahlst du Rechnungen in einem Kalenderjahr selbst. Für Erwachsene und junge Erwachsene beträgt die ordentliche Franchise CHF 300 im Jahr. Kinder bis 18 zahlen keine ordentliche Franchise.
- Selbstbehalt: Von den Kosten über der Franchise zahlst du 10 Prozent selbst, aber höchstens CHF 700 im Jahr. Für Kinder liegt die Grenze bei CHF 350.
Du kannst freiwillig eine höhere Franchise wählen, für Erwachsene bis CHF 2'500. Dann wird die Prämie günstiger, dafür zahlst du mehr selbst, wenn du krank wirst oder einen Unfall hast. Überleg dir das gut: Mit einem Lehrlingslohn kann eine hohe Rechnung schnell zum Problem werden. Alle Regeln findest du beim BAG unter Prämien und Kostenbeteiligung.
Musst du ins Spital, kommt normalerweise ein Beitrag von CHF 15 pro Tag dazu. Davon befreit sind Kinder und junge Erwachsene bis 25, die in Ausbildung sind. Eine Lehre zählt als Ausbildung.
Wer zahlt die Prämie?
Bis du 18 bist, laufen Rechnung und Police meist über deine Eltern. In vielen Familien zahlen die Eltern die Prämie auch während der Lehre weiter. Andere machen ab, dass du sie mit deinem Lehrlingslohn ganz oder teilweise übernimmst. Beides ist üblich. Wichtig ist, dass ihr es klar besprecht, spätestens wenn du 19 wirst und die Prämie steigt.
Dein Lehrlingslohn gehört dir. Deine Eltern dürfen aber einen angemessenen Beitrag an die Lebenskosten verlangen, und die Krankenkasse kann ein Teil davon sein. Wie viel nach den Abzügen vom Lohn übrig bleibt, zeigt der Ratgeber Lehrlingslohn.
Prämienverbilligung
Hat deine Familie ein kleines oder mittleres Einkommen, übernimmt der Kanton einen Teil der Prämie. Das Geld geht direkt an die Krankenkasse, deine Prämienrechnung wird also tiefer. Für junge Erwachsene in Ausbildung muss die Verbilligung bei unteren und mittleren Einkommen mindestens die Hälfte der Prämie betragen.
Im Kanton Zürich ist die SVA Zürich zuständig. Das gilt dort:
- Junge Erwachsene in Ausbildung und ihre Eltern werden zusammen als Familie betrachtet. Einkommen und Vermögen werden zusammengezählt.
- Ab 19 stellst du den Antrag selbst.
- Für 2027 liegt die Grenze bei einem gemeinsamen massgebenden Einkommen unter CHF 94'900.
- Für die Prämienverbilligung 2026 läuft die Frist bis zum 31. März 2027, für 2027 bis zum 31. März 2028.
- Die Prüfung kann bis zu sechs Monate dauern. Stell den Antrag darum früh.
In anderen Kantonen ist die kantonale Stelle für Prämienverbilligung zuständig, oft die Sozialversicherungsanstalt deines Kantons. Was dir sonst noch zustehen kann, zeigt der Förder-Check für Lernende.
Unfallversicherung über den Lehrbetrieb
Als Lernende oder Lernender bist du über deinen Lehrbetrieb nach dem Unfallversicherungsgesetz versichert. Das gilt so:
- Berufsunfall: Ab dem ersten Tag bist du bei der Arbeit, in der Berufsfachschule und in den überbetrieblichen Kursen versichert. Die Prämie zahlt der Lehrbetrieb. Er darf sie dir nicht vom Lohn abziehen.
- Nichtberufsunfall: Arbeitest du im Schnitt mindestens acht Stunden pro Woche im gleichen Betrieb, bist du auch in der Freizeit versichert, etwa beim Sport. Diese Prämie darf dir vom Lohn abgezogen werden, viele Lehrbetriebe übernehmen sie aber.
Mehr dazu steht im KMU-Portal des Bundes.
In der Grundversicherung ist meist auch eine Unfalldeckung eingeschlossen. Bist du über den Lehrbetrieb auch in der Freizeit gegen Unfall versichert, kann es sein, dass du diese Deckung in der Krankenkasse ausschliessen kannst und eine etwas tiefere Prämie zahlst. Frag deine Krankenkasse, ob das bei dir geht und was du dafür melden musst. Endet die Lehre oder wechselst du die Stelle, musst du die Unfalldeckung wieder einschliessen.
Haftpflicht und andere Versicherungen
Machst du aus Versehen etwas kaputt, das jemand anderem gehört, zahlt eine private Haftpflichtversicherung den Schaden. Sie ist freiwillig, aber sehr verbreitet. Oft sind Kinder, die bei den Eltern wohnen, in der Haftpflichtversicherung der Familie mitversichert. Fragt bei eurer Versicherung nach, bis wann das gilt und ob die Lehre etwas daran ändert. Ziehst du aus, brauchst du meist eine eigene.
Für Schäden, die du bei der Arbeit verursachst, gelten andere Regeln. Was im Lehrbetrieb gilt, kannst du deine Berufsbildnerin oder deinen Berufsbildner fragen.
Checkliste zum Lehrbeginn
Alles, was du sonst noch vor dem ersten Lehrtag erledigst, findest du in der Checkliste Lehrbeginn.
Häufige Fragen
Muss ich in der Lehre eine eigene Krankenkasse haben?
Du hast schon eine. In der Schweiz ist die Grundversicherung für alle obligatorisch, und jede Person zahlt eine eigene Prämie, auch Kinder. Mit dem Lehrbeginn musst du also keine neue Krankenkasse abschliessen.
Was kostet die Krankenkasse für junge Erwachsene?
Laut Bundesamt für Gesundheit liegt die mittlere Prämie 2027 für junge Erwachsene von 19 bis 25 bei CHF 338.80 im Monat, für Kinder bis 18 bei CHF 128.10. Was du genau zahlst, hängt von Krankenkasse, Wohnort, Franchise und Versicherungsmodell ab.
Bin ich im Lehrbetrieb gegen Unfall versichert?
Ja. Ab dem ersten Tag bist du über den Lehrbetrieb gegen Berufsunfälle versichert. Arbeitest du im Schnitt mindestens acht Stunden pro Woche im gleichen Betrieb, bist du auch in der Freizeit gegen Unfall versichert.
Bekomme ich Prämienverbilligung, wenn ich in der Lehre bin?
Das hängt vom Einkommen deiner Familie ab. Im Kanton Zürich werden junge Erwachsene in Ausbildung und ihre Eltern zusammen betrachtet. Ab 19 stellst du den Antrag bei der SVA Zürich selbst.