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Ratgeber · Für Jugendliche

Welche Unterstützung kann ich in der Lehre bekommen?

Neben dem Lehrlingslohn gibt es Unterstützung, an die viele nicht denken: die Ausbildungszulage für deine Eltern, eine günstigere Krankenkasse oder Stipendien des Kantons. Beantworte vier kurze Fragen und sieh, was für dich infrage kommen kann. Ob du etwas bekommst, entscheidet immer die zuständige Stelle.

Der Förder-Check: vier Fragen

Beantworte die Fragen, die du beantworten kannst. Die Karten darunter passen sich sofort an. Jede Karte sagt dir, worum es geht, wie hoch es laut amtlicher Angabe ungefähr ist, wer darüber entscheidet und wo du mehr erfährst. Die Beträge gelten für den Kanton Zürich, in anderen Kantonen fragst du bei der Stelle deines Kantons nach.

Förder-Check

Welche Unterstützung kann für dich infrage kommen?

Beantworte, was du weisst. Jede Frage ist freiwillig, und deine Antworten bleiben in diesem Fenster.

Kein Entscheid, nur ein Wegweiser. Der Check zeigt, was für dich infrage kommen kann. Ob du etwas bekommst und wie viel, entscheidet allein die zuständige Stelle. Prüf es dort mit dem Link auf der Karte.

7 Angebote, die für Lernende infrage kommen können

  • Ausbildungszulage für deine Eltern

    Solange du in der Lehre bist, bekommen deine Eltern über ihren Arbeitgeber eine Ausbildungszulage. Sie gilt für Kinder in einer Ausbildung nach der obligatorischen Schule, frühestens ab 15 und längstens bis 25. Verdienst du mehr als CHF 30'240 im Jahr, entfällt sie. Mit einem Lehrlingslohn liegst du fast immer darunter.

    Höhe und Stand: Im Kanton Zürich CHF 268 pro Kind und Monat (2026, gleich hoch wie der Mindestansatz des Bundes).

    Ob und wie viel, entscheidet: Die Familienausgleichskasse des Arbeitgebers deiner Eltern

    Merkblatt Familienzulagen der SVA Zürich
  • Prämienverbilligung für die Krankenkasse

    Die Krankenkasse zahlst du in der Schweiz für jede Person einzeln. Für Familien mit kleinem oder mittlerem Einkommen gibt es eine Verbilligung der Prämie, die direkt an die Krankenkasse geht. Für junge Erwachsene in Ausbildung muss sie bei unteren und mittleren Einkommen mindestens die Hälfte der Prämie betragen.

    Höhe und Stand: Im Kanton Zürich zählt für junge Erwachsene in Ausbildung das Einkommen der ganzen Familie. Für 2027 liegt die Grenze bei einem gemeinsamen massgebenden Einkommen unter CHF 94'900.

    Ob und wie viel, entscheidet: Im Kanton Zürich die SVA Zürich, in anderen Kantonen die kantonale Stelle für Prämienverbilligung

    Prämienverbilligung bei der SVA Zürich
  • Stipendien und Ausbildungsbeiträge

    Wer die Kosten der Ausbildung und des Lebens nicht selbst tragen kann, kann beim Kanton Stipendien beantragen, die du nicht zurückzahlst, oder Darlehen. Gefördert werden auch Lehren mit EFZ. Für eine erste Ausbildung zählt dabei meist der Wohnort deiner Eltern.

    Ob und wie viel, entscheidet: Im Kanton Zürich das Amt für Jugend und Berufsberatung, in anderen Kantonen die kantonale Stipendienstelle

    Ausbildungsbeiträge im Kanton Zürich
  • Günstiges Abo im ZVV

    Für den Weg zum Lehrbetrieb und zur Berufsfachschule gibt es im Zürcher Verkehrsverbund den NetzPass für Kinder und Jugendliche bis 25. Er ist deutlich günstiger als das Abo für Erwachsene.

    Höhe und Stand: NetzPass Jugend 2. Klasse für 1 bis 2 Zonen: CHF 64 im Monat oder CHF 589 im Jahr; für alle Zonen CHF 181 im Monat (Stand Oktober 2026).

    Ob und wie viel, entscheidet: Zürcher Verkehrsverbund (ZVV)

    Monats- und Jahresabos beim ZVV
  • Halbtax und GA für Jugendliche

    Zwischen 16 und 25 Jahren fährst du mit dem Halbtax Jugend schweizweit zum halben Preis. Fährst du viel, kann sich das GA Jugend lohnen. Für den Arbeitsweg ist meist das Abo deines Verkehrsverbunds am günstigsten.

    Höhe und Stand: Halbtax Jugend CHF 120 im Jahr, GA Jugend 2. Klasse CHF 2'780 im Jahr (Stand Oktober 2026).

    Ob und wie viel, entscheidet: SBB und die Transportunternehmen

    Halbtax Jugend bei der SBB
  • Was dein Lehrbetrieb übernehmen kann

    Wer Lehrmittel, Arbeitskleider oder Werkzeug zahlt, regelt der Lehrvertrag. Viele Lehrbetriebe übernehmen die obligatorischen Lehrmittel. Die Prämie der Berufsunfallversicherung, die Berufsfachschule, die überbetrieblichen Kurse und das Qualifikationsverfahren dürfen dir nicht vom Lohn abgezogen werden.

    Ob und wie viel, entscheidet: Dein Lehrbetrieb, bei Fragen das Berufsbildungsamt deines Kantons

    Lohn in der Lehre bei berufsberatung.ch
  • Kostenlose Beratung

    Bei Fragen zu Geld, Lehrvertrag oder Problemen in der Lehre musst du nicht allein bleiben. Das biz berät dich zur Berufswahl, das Berufsinspektorat des Kantons bei Schwierigkeiten im Lehrbetrieb, Pro Juventute bei allem anderen.

    Ob und wie viel, entscheidet: Im Kanton Zürich das biz und das Berufsinspektorat des Mittelschul- und Berufsbildungsamts (Telefon 043 259 77 00); rund um die Uhr Pro Juventute unter 147

    Beratung und Unterstützung im Kanton Zürich

Du willst wissen, was vom Lohn übrig bleibt? Im Ratgeber Lehrlingslohn: was bleibt netto? rechnest du vom Brutto zum Netto und ziehst deine Ausgaben ab.

Ausbildungszulage für deine Eltern

Solange du in der Lehre bist, bekommen deine Eltern über ihren Arbeitgeber eine Ausbildungszulage. Sie gilt für Kinder in einer Ausbildung nach der obligatorischen Schule, frühestens ab 15 und längstens bis 25. Verdienst du mehr als CHF 30'240 im Jahr, entfällt sie. Mit einem Lehrlingslohn liegst du fast immer darunter.

Höhe und Stand: Im Kanton Zürich CHF 268 pro Kind und Monat (2026, gleich hoch wie der Mindestansatz des Bundes).

Ob und wie viel, entscheidet: Die Familienausgleichskasse des Arbeitgebers deiner Eltern. Deine Eltern melden den Lehrbeginn ihrem Arbeitgeber, am besten mit einer Kopie des Lehrvertrags.

Mehr und Antrag: Merkblatt Familienzulagen der SVA Zürich. Fundstelle: SVA Zürich, Familienzulagen.

Prämienverbilligung für die Krankenkasse

Die Krankenkasse zahlst du in der Schweiz für jede Person einzeln. Für Familien mit kleinem oder mittlerem Einkommen gibt es eine Verbilligung der Prämie, die direkt an die Krankenkasse geht. Für junge Erwachsene in Ausbildung muss sie bei unteren und mittleren Einkommen mindestens die Hälfte der Prämie betragen.

Höhe und Stand: Im Kanton Zürich zählt für junge Erwachsene in Ausbildung das Einkommen der ganzen Familie. Für 2027 liegt die Grenze bei einem gemeinsamen massgebenden Einkommen unter CHF 94'900.

Ob und wie viel, entscheidet: Im Kanton Zürich die SVA Zürich, in anderen Kantonen die kantonale Stelle für Prämienverbilligung. Ab 19 stellst du den Antrag selbst. Für das Jahr 2026 geht das in Zürich bis zum 31. März 2027.

Mehr und Antrag: Prämienverbilligung bei der SVA Zürich. Fundstelle: Art. 65 KVG (Kanton Zürich, Sozialhilfehandbuch), SVA Zürich, junge Erwachsene in Ausbildung 2027.

Stipendien und Ausbildungsbeiträge

Wer die Kosten der Ausbildung und des Lebens nicht selbst tragen kann, kann beim Kanton Stipendien beantragen, die du nicht zurückzahlst, oder Darlehen. Gefördert werden auch Lehren mit EFZ. Für eine erste Ausbildung zählt dabei meist der Wohnort deiner Eltern.

Ob und wie viel, entscheidet: Im Kanton Zürich das Amt für Jugend und Berufsberatung, in anderen Kantonen die kantonale Stipendienstelle. Im Kanton Zürich gilt für einen Start im August die Frist 31. Juli. Wer später einreicht, bekommt weniger, mehr als sechs Monate nach Lehrbeginn gar nichts. Mit dem Stipendienrechner auf zh.ch siehst du vorher grob, ob es sich lohnt.

Mehr und Antrag: Ausbildungsbeiträge im Kanton Zürich. Fundstelle: Kanton Zürich, Ausbildungsbeiträge.

Günstiges Abo im ZVV

Für den Weg zum Lehrbetrieb und zur Berufsfachschule gibt es im Zürcher Verkehrsverbund den NetzPass für Kinder und Jugendliche bis 25. Er ist deutlich günstiger als das Abo für Erwachsene.

Höhe und Stand: NetzPass Jugend 2. Klasse für 1 bis 2 Zonen: CHF 64 im Monat oder CHF 589 im Jahr; für alle Zonen CHF 181 im Monat (Stand Oktober 2026).

Ob und wie viel, entscheidet: Zürcher Verkehrsverbund (ZVV). Frag deinen Lehrbetrieb, ob er einen Teil des Abos übernimmt. Das steht oft im Lehrvertrag.

Mehr und Antrag: Monats- und Jahresabos beim ZVV. Fundstelle: ZVV, Monats- und Jahresabo.

Halbtax und GA für Jugendliche

Zwischen 16 und 25 Jahren fährst du mit dem Halbtax Jugend schweizweit zum halben Preis. Fährst du viel, kann sich das GA Jugend lohnen. Für den Arbeitsweg ist meist das Abo deines Verkehrsverbunds am günstigsten.

Höhe und Stand: Halbtax Jugend CHF 120 im Jahr, GA Jugend 2. Klasse CHF 2'780 im Jahr (Stand Oktober 2026).

Ob und wie viel, entscheidet: SBB und die Transportunternehmen.

Mehr und Antrag: Halbtax Jugend bei der SBB. Fundstelle: SBB, Halbtax Jugend, SBB, GA.

Was dein Lehrbetrieb übernehmen kann

Wer Lehrmittel, Arbeitskleider oder Werkzeug zahlt, regelt der Lehrvertrag. Viele Lehrbetriebe übernehmen die obligatorischen Lehrmittel. Die Prämie der Berufsunfallversicherung, die Berufsfachschule, die überbetrieblichen Kurse und das Qualifikationsverfahren dürfen dir nicht vom Lohn abgezogen werden.

Ob und wie viel, entscheidet: Dein Lehrbetrieb, bei Fragen das Berufsbildungsamt deines Kantons. Lies diesen Teil im Lehrvertrag vor dem Unterschreiben genau.

Mehr und Antrag: Lohn in der Lehre bei berufsberatung.ch. Fundstelle: berufsberatung.ch, Lohn in der Lehre.

Kostenlose Beratung

Bei Fragen zu Geld, Lehrvertrag oder Problemen in der Lehre musst du nicht allein bleiben. Das biz berät dich zur Berufswahl, das Berufsinspektorat des Kantons bei Schwierigkeiten im Lehrbetrieb, Pro Juventute bei allem anderen.

Ob und wie viel, entscheidet: Im Kanton Zürich das biz und das Berufsinspektorat des Mittelschul- und Berufsbildungsamts (Telefon 043 259 77 00); rund um die Uhr Pro Juventute unter 147.

Mehr und Antrag: Beratung und Unterstützung im Kanton Zürich. Fundstelle: Kanton Zürich, Beratung und Unterstützung, Pro Juventute 147.

Fristen, die du dir merken solltest

  • Stipendien im Kanton Zürich: für einen Start im August bis zum 31. Juli. Später gibt es weniger, mehr als sechs Monate nach Lehrbeginn gar nichts.
  • Prämienverbilligung im Kanton Zürich: für das Jahr 2026 bis zum 31. März 2027, für 2027 bis zum 31. März 2028.
  • Ausbildungszulage: Deine Eltern melden den Lehrbeginn ihrem Arbeitgeber, sobald der Lehrvertrag unterschrieben ist.

Für Eltern: was ihr wissen solltet

  • Ausbildungszulage: Die Kinderzulage geht in eine Ausbildungszulage über, solange euer Kind in der Lehre ist, längstens bis 25. Ihr beantragt sie über euren Arbeitgeber.
  • Prämienverbilligung: Für junge Erwachsene in Ausbildung zählt im Kanton Zürich das Einkommen der ganzen Familie. Bis 18 läuft der Antrag über euch, ab 19 stellt euer Kind ihn selbst.
  • Stipendien: Bei einer ersten Ausbildung zählt meist euer Wohnort. Euer Einkommen und Vermögen fliessen in die Berechnung ein.
  • Der Lohn gehört eurem Kind. Ihr dürft einen angemessenen Beitrag an die Lebenskosten verlangen, wenn es bei euch wohnt.

Den ganzen Weg zur Lehre zeigt die Lehre-Roadmap.

Für Lehrbetriebe: Unterstützung auf der anderen Seite

Auch Lehrbetriebe bekommen Unterstützung, etwa Beiträge des Berufsbildungsfonds an überbetriebliche Kurse und an den Berufsbildnerkurs. Was für einen Betrieb infrage kommen kann, zeigt der Förder-Check für Lehrbetriebe.

Häufige Fragen

Bekommen meine Eltern während der Lehre weiter Kinderzulagen?

Ja, als Ausbildungszulage. Sie gilt für Kinder in einer Ausbildung nach der obligatorischen Schule, längstens bis 25. Im Kanton Zürich sind es 2026 CHF 268 im Monat. Sie entfällt erst, wenn du mehr als CHF 30'240 im Jahr verdienst.

Muss ich die Krankenkasse in der Lehre selbst bezahlen?

In der Schweiz hat jede Person eine eigene Krankenkasse mit eigener Prämie. Wer sie zahlt, macht ihr in der Familie aus. Bei kleinem oder mittlerem Einkommen der Familie kann es eine Prämienverbilligung geben, ab 19 stellst du den Antrag selbst.

Kann ich für eine Lehre ein Stipendium bekommen?

Ja, auch Lehren mit EFZ werden gefördert, wenn die Familie die Kosten nicht tragen kann. Im Kanton Zürich stellst du den Antrag online beim Amt für Jugend und Berufsberatung, für einen Start im August bis zum 31. Juli.

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